Voraussichtlich ab dem 02.08.2026 tritt die neue Verordnung (EU) 2024/1689 - häufig KI-VO oder AI Act genannt - weitgehend in Kraft. Damit kommen unter anderem Kennzeichnungspflichten für Inhalte, die durch KI erstellt oder manipuliert wurden.

Betroffen sind vor allem zwei Bereiche:

  • Texte, die durch KI erzeugt oder verändert und anschließend veröffentlicht werden, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen.
  • KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die den Eindruck erwecken, von Menschen zu stammen - darunter z. B. Deepfakes. Diese müssen bereits heute gekennzeichnet werden.

 

Update vom 09.05.2026

Seit Veröffentlichung dieses Beitrags gab es weitere Konkretisierungen zur KI-Verordnung. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung sollen ab dem 2. August 2026 anwendbar sein. Dazu gehören unter anderem Pflichten zur Kennzeichnung bestimmter KI-generierter oder KI-manipulierter Inhalte, etwa bei Deepfakes oder bei KI-generierten Texten, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen KI-generierten und lediglich KI-unterstützten Inhalten. Wenn KI nur unterstützend eingesetzt wird, zum Beispiel für Ideenfindung, Strukturierung, Rechtschreibkorrektur, sprachliche Glättung oder technische Formulierungshilfen, ist das anders zu bewerten als ein weitgehend automatisch erzeugter und unverändert veröffentlichter Text. Maßgeblich bleibt aus meiner Sicht, dass eine echte menschliche Prüfung, Überarbeitung und redaktionelle Verantwortung stattfindet.

Die EU-Kommission hat inzwischen Entwürfe für einen Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte sowie Entwürfe für Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 veröffentlicht. Diese sollen Anbietern und Nutzern von KI-Systemen helfen, die künftigen Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten praktisch umzusetzen.

Für diesen Blog bleibt meine bisherige Praxis unverändert: Ich nutze KI bei Bedarf als unterstützendes Werkzeug, etwa für Rechercheansätze, Struktur, Korrektur, Formulierungsvorschläge oder technische Erklärungen. Die finale Auswahl, Prüfung, Überarbeitung und Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt weiterhin bei mir. Wo KI in einem Beitrag eine besonders prägende Rolle spielt, werde ich dies weiterhin transparent machen.

Dieser Hinweis ist keine Rechtsberatung, sondern eine transparente Einordnung meiner Arbeitsweise nach aktuellem Kenntnisstand.

 

Unterschiedliche Nutzung - unterschiedliche Pflichten

Die Verordnung unterscheidet klar zwischen verschiedenen Arten der KI-Nutzung:

Primäre KI-Erstellung

  • Die KI erstellt den Inhalt im Wesentlichen selbstständig → kennzeichnungspflichtig.

Unterstützende KI-Nutzung

  • Die KI liefert einen Entwurf, der jedoch vom Menschen wesentlich redaktionell überarbeitet wird → Kennzeichnungspflicht kann entfallen.

Nicht-öffentliche Nutzung

  • Inhalte werden nur intern verwendet → keine Kennzeichnungspflicht.

 

Was bedeutet das für Blogger?

Für Blogger, die KI zur Unterstützung einsetzen, ist besonders wichtig:

Wenn du Texte veröffentlichst, die mit Hilfe einer KI erstellt, aber von dir deutlich überarbeitet wurden, besteht wahrscheinlich keine Kennzeichnungspflicht.

Wenn du jedoch vollständig oder weitgehend KI-generierte Texte veröffentlichst, die sich an die breite Öffentlichkeit richten - etwa zu Nachrichten oder gesellschaftlich relevanten Themen - solltest du ab dem 2. August 2026 mit einer Kennzeichnungspflicht rechnen.

 

Meine eigene Nutzung von KI

Ich persönlich nutze KI vor allem zur Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung, gelegentlich auch zur Themenfindung. Die eigentlichen Beiträge schreibe ich selbst - die KI unterstützt mich lediglich bei der Suche nach Quellen oder bei sprachlichen Verbesserungen.

In solchen Fällen bleibt meine eigene inhaltliche Leistung im Vordergrund, und es findet keine wesentliche semantische Veränderung statt. Übersetzungen oder reine Korrekturen gelten daher nicht als kennzeichnungspflichtig.

Sollte ich jedoch einmal Artikel veröffentlichen, die vollständig oder überwiegend durch KI erstellt wurden, werde ich diese immer sichtbar kennzeichnen - auch dann, wenn ich rechtlich womöglich nicht dazu verpflichtet wäre. Als Beispiel habe ich diesen Hinweis in dieser Beitrag aktiviert.

 

Disclaimer

Ich bin kein Anwalt und biete auch keine Rechtsberatung an: Bitte informiere dich rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen, ob du von einer Kennzeichnungspflicht für deine Beiträge betroffen bist.

Quellen:

1) https://www.it-recht-kanzlei.de/kennzeichnung-ki-generierte-inhalte-produkt-fotos-beschreibung.html
2) https://www.e-recht24.de/ki/13336-ki-kennzeichnungspflicht-fuer-unternehmer.html
3) https://ratisbona-compliance.de/kennzeichnung-von-ki-inhalten
4) https://gesellschaft-datenschutz.de/ki-kennzeichnungspflicht